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Rechtliche Fragen bei der Domain Registrierung

Nicole Schultz Nicole Schultz / /

Die richtige Domain zu finden, kann schwierig sein, doch der perfekte Domainname und die ideale Top-Level-Domäne können sowohl Vorteile bei der Suchmaschinenoptimierung, als auch beim Online Marketing mit sich bringen.

Das Problem: Jede Kombination aus Domainname und TLD ist nur ein einziges mal verfügbar, sodass Konflikte mit dem Gesetz nicht lange auf sich warten lassen. In diesem Artikel klären wir auf, welche rechtlichen Konflikte auftreten können und wie diese am besten umgangen werden können.

Die Bedeutung von Domains im Online Marketing

Wenn man von Domains spricht, ist in der Regel die Kombination von Domainname (z.B. keywordmonitor) und einer Top-Level-Domain (z.B. .de) gemeint. Diese Kombination ist weltweit einzigartig und verweist über einen DNS-Server auf eine bestimmte IP-Adresse, wo die entsprechenden Inhalte der Webseite liegen.

Die Domain ist nicht nur die für Menschen am einfachsten zu lesende Adresse im Internet, sondern stellt bereits an sich einen großen Marketing-Faktor dar. Sowohl das Branding, als auch der Wiedererkennungswert einer Webseite, bzw. eines ganzen Unternehmens, werden durch eine Domain gestärkt.

Rechtliche Ausgangslage bei der Domain Registrierung

Kein rechtsfreier Raum: Internet

Bei der Domain-Registrierung gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip. Dieses besagt, dass die Rechte zur Nutzung einer Domain bei demjenigen liegen, der diese ohne Verletzung der Namensrechte dritter als erstes registriert hat. Das bedeutet: Wer zuerst kommt, malt zuerst.

Bei der Verletzung von Namensrechten gilt jedoch: Derjenige, der Rechte an einem Namen besitzt, zum Beispiel eine Person oder ein Unternehmen, kann von einem anderen, der diese Rechte nicht besitzt, die Übergabe der Domain einfordern.

Hierbei muss beachtet werden, dass es einige Sonderregelungen und Ausnahmen gibt. Klarnamen (zum Beispiel Thomas Müller) werden als wichtiger erachtet, als Künstlernamen (z.B. DJ Müller). Andererseits kann eine überragende Bekanntheit, z.B. bei einem Unternehmen, diese Regelung außer Kraft setzen.

Gattungsdomains und unlauterer Wettbewerb

Lange Zeit war diese Frage innerhalb einer Grauzone, allerdings ist diese nun geklärt – Gattungsdomains, wie zum Beispiel www.anwalt.de oder www.schreinerei.de, sind nicht wettbewerbswidrig und damit nicht illegal. Die Verwendung mit Ortsnamen (z.B. www.anwalt-muenchen.de) ist jedoch weiterhin ein Streitthema.

Schwierig wird es, wenn dem Verbraucher eine marktbeherrschende Stellung oder eine andere Sonderstellung vorgegaukelt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Versprechungen gemacht werden (www.guenstigste-schuhe.de beispielsweise). Dies ist unlauterer Wettbewerb und damit rechtswidrig.

Achtung: Die Informationen aus diesem Artikel können eine professionelle Rechtsberatung niemals ersetzen. Alle Informationen ohne Gewähr.

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